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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Mannheim
Anschrift
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
Bismarckstr. 14
68159 Mannheim
Postanschrift:
Amtsgericht Mannheim
68149 Mannheim
Telefon:
Fax:
eMail: poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de
Außenstellen
A2, 1, Palais Bretzenheim
68159 Mannheim:
Nachlass-/Familien-/Betreuungsgericht, Zwangsversteigerungsabteilung, Ausbildungszentrum
eMail: poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de
L2, 11-13,
68159 Mannheim:
Registergericht
Fax:
eMail: register@agmannheim.justiz.bwl.de
Voltastr. 9
68199 Mannheim:
Grundbuchamt
eMail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Allgemeine Hinweise für Bedienstete des Amtsgerichts Mannheim - bitte hier klicken
Anlagen zu den allgemeinen Hinweisen - bitte hier klicken
+++ Aktuell angesichts der Corona-Pandemie +++
Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres eine persönliche Vorsprache bei allen Abteilungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
möglich ist.
Weitere Informationen/Einzelheiten zu der jeweiligen Abteilung finden Sie ggf. hier.
Telefonverzeichnis zur Terminsvereinbarung.
Darüber hinaus gilt folgende Hausverfügung:
Amtsgericht Mannheim
- Die Präsidentin -
Zum Schutz des Publikums und der beim Amtsgericht Mannheim Beschäftigten vor dem Corona-Virus SARS-COV-2 (COVID-19) ordne ich an:
1. Personen, die
- Symptome zeigen (wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, Atembeschwerden, Verlust oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns),
- innerhalb der letzten 10 Tage persönlich Kontakt mit einer nachweislich Corona-infizierten Person hatten, oder
- nach einem mindestens mehrtägigen Auslandsaufenthalt innerhalb der letzten 10 Tage in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
dürfen die Gebäude des Amtsgerichts Mannheim nicht betreten.
Ausnahmen können nur nach vorheriger Anmeldung durch die Präsidentin bzw. im Falle der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen durch den/die jeweils zuständigen Richter/in oder Rechtspfleger/in erteilt werden.
Betreffende Personen werden gebeten, außerhalb des Gebäudes zu warten, bis sie weitere Anweisungen erhalten.
2. Das Gerichtsgebäude darf nur noch mit einer medizinischen Maske, einer FFP2 Maske oder einer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entsprechenden Atemschutzmaske in der jeweils gültigen Fassung betreten werden (z. Bsp. N95, KN 95 u.a.).
3. An der Eingangskontrolle haben sämtliche Personen, die nicht Angehörige des Amtsgerichts Mannheim sind, den Grund ihres Besuchs mitzuteilen. Das Gerichtsgebäude ist nach Beendigung des Grundes der Anwesenheit auf direktem Wege unverzüglich wieder zu verlassen.
4. Personen, die nicht Angehörige des Amtsgerichts Mannheim sind, und das Gebäude betreten möchten, haben sich einer kontaktlosen Fiebermessung zu unterziehen.
5. Der Zugang zu Gerichtsverhandlungen, zur Wahrnehmung von Terminen, zur Rechtsantragstelle und zu den Bekanntmachungstafeln ist im Übrigen jederzeit möglich.
Um vermeidbare Personenkontakte weitgehend einzuschränken, werden nicht selbst am Verfahren beteiligte Personen bzw. Zuhörer jedoch dringend gebeten, im eigenen Interesse auf nicht notwendige Besuche des Amtsgerichts Mannheim zu verzichten.
6. In die Gebäude und Gerichtssäle des Amtsgerichts Mannheim dürfen jeweils nur so viele Personen eingelassen werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen gewährleistet ist.
7. Die sitzungspolizeilichen Befugnisse der Richter/innen bzw. Rechtspfleger/innen Bezug auf das jeweilige Verfahren bleiben unberührt.
Diese Hausverfügung tritt mit Wirkung vom 26.01.2021 in Kraft.
Hinweisblatt für Besucher des Amtsgericht Mannheim
WICHTIGER HINWEIS
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens beim Nachlassgericht bestehen aktuell Bearbeitungsrückstände. Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen ab. In dringenden Fällen schreiben Sie uns per Mail an nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de
Merkblatt Erbschaftsausschlagung
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen
oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesserklärungen müssen auf dem Postweg oder per Fax übermittelt werden; außerdem können
Prozesserklärungen auf der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts schriftlich aufgenommen werden; in familiengerichtlichen Verfahren
besteht allerdings häufig Anwaltszwang.
Im Übrigen können Prozesserklärungen auch als elektronisches Dokument abgegeben werden. Wie sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Hinweis:
Anscheinend werden derzeit mit dem Briefkopf „Zentrale Registerkasse, 68159 Mannheim“, „Zentrale Zahlstelle Justiz", „Handelsregisterzentrale", bzw. von einem „Handels und Gewerberegister" insbesondere nach Anmeldungen zum Handelsregister Rechnungen, bzw. Zahlungsaufforderungen versandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellen mit
den genannten Bezeichnungen beim Amtsgericht Mannheim nicht
existieren und die Rechnungen nicht durch das Amtsgericht Mannheim versandt worden sind. Es wird deshalb gebeten, Rechnungen dieser Art
oder ähnlicher Art genau zu überprüfen.
