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Das Zentrale Vollstreckungsgericht
beim Amtsgericht Karlsruhe hat folgende Aufgaben:
- Führung des Schuldnerverzeichnisses für das
Land Baden-Württemberg
- Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land Baden-Württemberg
- Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte nach § 882 Abs. 2 ZPO
- Löschung und Korrektur von Eintragungen
- Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren sowie eventuell Einlieferungsverfahren
- Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung
Wichtiger Hinweis:
Das Zentrale Vollstreckungsgericht erteilt selbst keine
Auskünfte der verwalteten Eintragungen. Auskünfte aus dem
Schuldnerverzeichnis können nach erfolgter Registrierung
über das Vollstreckungsportal der Länder
ausschließlich online bezogen werden.
Abschriften der Vermögensverzeichnisse können nur durch
den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher kostenpflichtig
(Nr. 261 Gerichtsvollzieherkostengesetz) erteilt werden. Die
örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher kann auf
der jeweiligen Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei den
dezentralen Vollstreckungsgerichten angefragt werden.