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Grundbuchamtsreform
Im Rahmen der Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens wird die Grundbuchführung in den Jahren 2012 bis Ende 2017 nach und nach von den kommunalen und staatlichen Grundbuchämtern auf die Grundbuchabteilungen bei dreizehn ausgewählten Amtsgerichten des Landes übertragen.