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Pressemitteilungen | Datum |
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Treppensturz nach Kantinenessen kein Arbeitsunfall | 20.12.2013 |
Wer im Treppenhaus eines Sparkassengebäudes nach dem Mittagessen in der dortigen Kantine auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied vor wenigen Tagen der 8. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart auf die Berufung einer an einer Schule im Raum Pforzheim/Enzkreis angestellten Lehrerin. | |
Keine Sozialhilfe für den Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Mädchens | 18.07.2013 |
Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahmne der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. | |
Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Warnemünde | 06.05.2013 |
10 Jahre Hartz IV - Keine Entwarnung für die Sozialgerichtsbarkeit | |
Jahrespressekonferenz 2013 | 19.03.2013 |
Jobcenter muss nicht für Mietrückstände aufkommen | 13.03.2013 |
Haben Hilfebedürftige die ihnen für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet, muss das Jobcenter die aufgelaufenen Mietschulden nicht übernehmen. | |
Fettabsaugung als Kassenleistung abgelehnt | 01.03.2013 |
Die Fettabsaugung gehört grundsätzlich nicht zu den von der geseetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Kassenleistungen. | |
Keine Entschädigung für die lange Dauer eines Gerichtsverfahrens bei rechtsmissbräuchlichen Klagen | 20.02.2013 |
In einem aktuellen Urteil vom 20.02.2013 hat der 2. Senat des Landessozialgerichts entschieden, dass kein Entschädigungsanspruch für eine vergleichsweise lange Ver-fahrensdauer besteht, wenn das Verfahren für den Kläger offensichtlich keine relevante Bedeutung hatte und ein Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht feststellbar ist. | |
Landessozialgericht verweigert Drogenentwöhnung | 04.02.2013 |
Ein 34-jähriger Strafhäftling unterlag nun auch in zweiter Instanz. | |
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe | 21.11.2012 |
Mit einem heute veröffentlichten Urteil hat der 2. Senat des Landessozialgerichts entschieden, dass ein Arbeitsloser, der dem Arbeitsamt (inzwischen: Arbeitsagentur) ein verstecktes Vermögen von ca. 187.000 DM verschwiegen hatte, keine Entschädigung für die Dauer der Gerichtsverfahren wegen der Erstattung der Arbeitslosenhilfe erhält. |