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Hauptverhandlung am 10.12.2025 wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB u. a.
Datum: 10.12.2025
Kurzbeschreibung: Hauptverhandlung am Mittwoch, den 10.12.2025, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 032, EG, Schloss (Westflügel), wegen u. a. Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB)
Das Amtsgericht Mannheim hat in der heutigen Hauptverhandlung den angeklagten 27-jährigen Polizeibeamten u.a. vom Vorwurf der
Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) freigesprochen.
Dabei sah das Gericht es zwar als erwiesen an, dass der Angeklagte am 28.03.2024 im Rahmen eines Einsatzes zur Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität im Bereich der STUR-Quadrate in Mannheim dem Betroffenen fünf kleine Plomben Marihuana mit einem Gewicht
von 4,5 Gramm „unterschob“, um dessen strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis
und insbesondere eine gerichtliche Einziehung des bei dem Betroffenen sichergestellten Bargeldes zu erreichen.
Einen Straftatbestand sah das Gericht gleichwohl nicht als erfüllt an:
Das Gericht vermochte letztlich nicht mit der für eine Verurteilung des Angeklagten erforderlichen Sicherheit auszuschließen,
dass der Betroffene sich bereits zuvor durch einen polizeilich beobachteten Verkauf von Marihuana wegen gewerbsmäßigen
Handeltreibens mit Cannabis strafbar gemacht haben könnte.
Folglich ging das Gericht zugunsten des Angeklagten davon aus, dass es sich bei dem Betroffenen nicht um einen „Unschuldigen“
im Sinne des § 344 StGB handelte. Zugleich konnte das Gericht nicht ausschließen, dass der Angeklagte den Betroffenen unter
anderem aufgrund des zuvor erfolgten Verkaufs von Marihuana und der bei ihm sichergestellten Bargeldmenge des gewerbsmäßigen
Handeltreibens mit Cannabis für schuldig hielt und dies durch eine rechtswidrige Beweismanipulation beweisen wollte, weshalb es auch
eine Versuchsstrafbarkeit verneinte.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Rechkemmer
Richter am Amtsgericht
- Pressesprecher -