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Erreichbarkeit des Nachlassgerichts

Sie erreichen das Nachlassgericht wie folgt:

  • Sprechzeiten Infothek (A 2, 1, 68159 Mannheim):
    • Montag ohne Termin von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
    • Mittwoch und Donnerstag nach Terminvereinbarung von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr 
  • Sprechzeiten telefonisch
    • Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
    • Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte teilen Sie Ihren Wunsch zur Terminvereinbarung telefonisch unter der Rufnummer 0621-292-1545 oder per E-Mail an Nachlass@AGMannheim.justiz.bwl.de mit. Für Ausschlagungen ist grundsätzlich ein Termin zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular. Nähere Informationen zur Ausschlagung finden Sie hier.

Das Nachlassverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Bitte rufen Sie nur in Ausnahmefällen an.

Beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu konkreten Verfahren erteilt werden können.


Bei allgemeinen Fragen zum Verfahren richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des Erblassers (Erreichbarkeit zu den allgemeinen Sprechzeiten des Amtsgerichts Mannheim)

- 1540   F, G, H, I, Q, Z 

- 1530   K, L, U

- 1531   N, O, S

- 1539   A, B, D, T, V

- 1542   C, J, P, R, Y

- 1543   E, M, W, X


E-Mail: nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de 

Faxnummer: 0621 292-1541

Anschrift: Amtsgericht Mannheim -Nachlassgericht-, A2, 1, 68159 Mannheim

Seit dem 03.06.2020 werden alle neu eingehenden Nachlassverfahren nur noch in elektronischer Form geführt.

Wir bitten Sie daher, alle Schriftsätze und Poststücke für Verfahren, deren Todesfälle sich ab dem 03.06.2020 ereignet haben, nur noch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen. Durch die elektronische Einreichung kann der erhebliche Scanaufwand vermieden werden, sodass Sie hiermit zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe beim Nachlassgericht beitragen können. Alternativ können Sie auch über eine absenderbestätigte DE-Mail einreichen (AG-Mannheim@egvp.de-mail.de).

Auf www.ejustice-bw.de wird detailliert beschrieben, wie Sie elektronisch Schriftsätze einreichen können.

Verfahrenshandlungen per E-Mail sind jedoch weiterhin nicht zulässig.

Bitte nennen Sie bei Anfragen den Namen des Erblassers und -soweit bekannt- das Aktenzeichen des Nachlassgerichts.

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