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Ausschlagung der Erbschaft
1. Was ist eine Ausschlagung?
- "Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen." § 1942 BGB
- meint die Ablehnung des Erbes
2. Wie schlage ich die Erbschaft aus?
- durch Erklärung der Ausschlagung in öffentlich beglaubigter Form bei einem deutschen Notar Ihrer Wahl oder
- zur Niederschrift des für den Erbfall örtlich zuständigen Nachlassgerichts oder
- bei dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzgericht) oder
- in Baden-Württemberg: zur Niederschrift des Ratschreibers oder
- in Rheinland-Pfalz: zur Niederschrift der Kommunalbehörde oder
- in Hessen: zur Niederschrift des Ortsgerichtsvorstehers
- im Ausland: zur Niederschrift der konsularischen Vertretung von Deutschland
3. Wie vereinbare ich einen Termin beim Nachlassgericht?
- durch schriftliche Anfrage oder per E-Mail an: nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de und durch Übersendung des Datenblatts: Datenblatt Ausschlagung oder
- durch telefonische Terminvereinbarung (0621 / 292 - 1545 zu den bekannten telefonischen Sprechzeiten, siehe unter Erreichbarkeit des Nachlassgerichts)
4. Welche Fristen muss ich beachten?
- die Frist beträgt 6 Wochen; bei Auslandsaufenthalt des potentiellen Erben oder des Erblassers 6 Monate
- Fristbeginn:
- Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt hat
- nicht vor Bekanntgabe der Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags durch das Gericht
- bei Ablauf der Ausschlagungsfrist ist eine Anfechtung möglich
5. Welche Besonderheiten gibt es?
- Erbe ist minderjährig oder geschäftsunfähig: Ausschlagung erfolgt durch gesetzlichen Vertreter, z.B durch Elternteile, Vormund, Betreuer
- in manchen Fällen ist eine familiengerichtliche oder betreuungsgerichtliche
Genehmigung erforderlich
6. Was kostet die Ausschlagung?
- die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses
- für einen überschuldeten Nachlass fällt eine Gebühr in Höhe von 30,- € an
- die Kostenrechnung erhalten Sie per Post, d.h. Sie müssen die Kosten nicht vor Ort bezahlen