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In Baden-Württemberg ist das Amtsgericht Mannheim neben den Amtsgerichten Kehl und Konstanz zuständig für
Binnenschifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen. Das Amtsgericht führt in diesen Fällen die Bezeichnung "Schifffahrtsgericht"
bzw. "Rheinschifffahrtsgericht". Nach der Geschäftsverteilung sind die Aufgaben der Vizepräsidentin des Amtsgerichts
übertragen.
Der Bezirk des Amtsgerichts Mannheim erstreckt sich von Rheinkilometer 352,07 bis 437,00 sowie auf den Neckar und die zum Land
Baden-Württemberg gehörende Mainstrecke bei Wertheim.
Für Berufungen ist das Oberlandesgericht Karlsruhe zuständig. Dieses führt die Bezeichnung "Schifffahrtsobergericht".
In Rheinschifffahrtssachen ist statt der Berufung auch die Anrufung der Zentralkommission für Rheinschifffahrt in Straßburg
zulässig.