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In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Mannheim mit drei Abteilungen für den gesamten Bezirk des Landgerichts Mannheim zuständig. Neben drei Richtern sind fünf Rechtspfleger und mehrere Serviceeinheiten tätig.

Bitte beachten Sie, dass die Insolvenzgerichte bundesweit Veröffentlichungen anhängiger Insolvenzverfahren im Internet unter

www.insolvenzbekanntmachungen.de

tätigen. Zur Zeit- und Kostenersparnis bitten wir Sie, von diesem Service Gebrauch zu machen. Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, verwenden Sie bitte die Funktion "Detailsuche".

Auskünfte:

Telefon: 0621 292-2336

nur während der Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9.00 Uhr - 11.30 Uhr und Montag bis Donnerstag 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

E-Mail: insolvenz@agmannheim.justiz.bwl.de

Beachten Sie das Folgende: Auskünfte zu konkreten Verfahren müssen aus Gründen des Datenschutzes schriftlich eingereicht werden. Fügen Sie Ihrem Anschreiben Ihre postalische Anschrift (E-Mail Adresse ist ungenügend) hinzu, andernfalls kann Ihr Gesuch nicht bearbeitet werden. Wichtig: Für die Bearbeitung der Auskunft ist nach Nr. 1401 der Anlage zu § 4 Abs. 1 Justizverwaltungskostengesetz (BGBl. I 2013, S. 2660) eine Gebühr von € 15,- zu entrichten.

Vordrucke:

Vordrucke für das (Regel) Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren einerseits und das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren andererseits finden Sie rechts im Kasten oder im Justizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/service/formular/f_insolvenzen/index.php;jsessionid=D19B666DD882F20714A01C2032167860). Dort finden Sie auch ein Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine besondere Verfahrensart für natürliche Personen, die entweder niemals selbständig wirtschaftlich tätig waren oder sind oder zwar früher einmal selbständig wirtschaftlich tätig waren, hierbei aber weniger als 20 Gläubiger haben und bei denen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Hierbei handelt es sich um Lohnrückstände für frühere Mitarbeiter, hierauf bezogene Steuerschulden [= Lohnsteuer für frühere Mitarbeiter] oder nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für frühere Mitarbeiter. 

Weitere Vordrucke (z.B. Stundungsantrag) und Merkblätter stehen im Kasten rechts zum Download für Sie bereit. 

Ergänzend finden Sie papierene Vordrucke, insbesondere Antragsformulare, im Amtsgericht Mannheim im Flur vor Zimmer 002 im Erdgeschoss in einem Regal.

Füllen Sie die Anträge vollständig aus und unterschreiben Sie sie an den vorgesehenen Stellen.



Beantragung von Bescheinigungen nach der Gewerbeordnung gemäß § 34c Abs. 2 GewO (Negativbescheinigung)

Sofern Sie eine sog. Negativbescheinigung nach § 34c Abs. 2 GewO benötigen, können Sie den entsprechenden Antrag  

hier als pdf-Dokument und hier als Worddokument herunterladen. 

Die Antragstellung kann unter der E-Mail-Adresse (Insolvenz@agmannheim.justiz.bwl.de) oder per Post erfolgen.

Hinweis:

Auch wenn eine Firma beim Registergericht Mannheim eingetragen ist, ist für das Ausstellen einer Negativbescheinigung sowie auch zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens, der Sitz der Firma bzw. die Anschrift der Privatperson entscheidend. Das Amtsgericht Mannheim ist zuständig für den Bereich Mannheim, Weinheim und Schwetzingen.



 Aufgaben und Verfahren

 

 

 

 



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