Suchfunktion

Erreichbarkeit des Nachlassgerichts

Sie erreichen das Nachlassgericht wie folgt: 

  • Erbausschlagungen können ohne Terminvereinbarung 
    von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr erklärt werden. Es ist ein gültiger Ausweis mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Infothek (A 2, 1, 68159 Mannheim):
    Montag ohne Termin von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
    Mittwoch und Donnerstag nach Terminvereinbarung von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
    Aufgaben der Infothek: Abgabe von Testamenten (Testamentshinterlegung und zu laufenden Verfahren), Abgabe von Urkunden zu laufenden Verfahren.
    Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

  • Sprechzeiten telefonisch unter der zentralen Telefonnummer 0621 292-1545:
    Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr 
    Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Das Nachlassverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Bitte rufen Sie nur in Ausnahmefällen an.
Beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu konkreten Verfahren erteilt werden können.

Bei Fragen zu einem konkreten Verfahren erreichen Sie zu den allgemeinen Sprechzeiten des Amtsgerichts Mannheim die Kollegen jeweils zur entsprechenden Endziffer des Aktenzeichens oder zum Buchstaben des Erblassers.

Durchwahl Endziffer des Aktenzeichens Anfangsbuchstabe des Erblassers
1545 oder 1531 8, 00, 10, 20, 30, 40, 50 C, K, R, Y 
1545 oder 1543 6, 65, 75, 85, 95, 01, 11 I, M, N, L, T 
1545 oder 1532 4, 05, 15, 25, 35, 45, 55 B, Q, W, X 
1545 oder 1530 9, 07, 17, 27, 37 A, D, G, Z 
1545 oder 1540 3, 21, 31, 41, 47, 51, 61, 71, 81, 91 O, P, S 
1545 oder 1334 2, 57, 67, 77, 87, 97, 60, 70, 80, 90 E, F, H, J, U, V 


E-Mail: nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de

Faxnummer: 0621 292-1541

Anschrift: Amtsgericht Mannheim -Nachlassgericht-, A2, 1, 68159 Mannheim

Seit dem 03.06.2020 werden alle neu eingehenden Nachlassverfahren nur noch in elektronischer Form geführt.

Wir bitten Sie daher, alle Schriftsätze und Poststücke für Verfahren, deren Todesfälle sich ab dem 03.06.2020 ereignet haben, nur noch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen. Durch die elektronische Einreichung kann der erhebliche Scanaufwand vermieden werden, sodass Sie hiermit zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe beim Nachlassgericht beitragen können. Alternativ können Sie auch über eine absenderbestätigte DE-Mail einreichen (AG-Mannheim@egvp.de-mail.de).

Auf www.ejustice-bw.de wird detailliert beschrieben, wie Sie elektronisch Schriftsätze einreichen können.

Verfahrenshandlungen per E-Mail sind jedoch weiterhin nicht zulässig.

Fußleiste