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Zuständigkeit



Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Mannheim ist grundsätzlich zuständig für die Stadt Mannheim, in folgenden Verfahren aber darüber hinaus:

  • in Haftsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • in Jugendschöffensachen für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • in Insolvenzsachen für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • in Landwirtschaftssachen für den gesamten Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • für unternehmensrechtliche Verfahren nach § 375 FamFG, für das Handels- und Partnerschaftsregister und für das Vereinsregister für die Bezirke der Amtsgerichte Achern, Adelsheim, Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Buchen (Odenwald), Bühl, Ettlingen, Gernsbach, Heidelberg, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Maulbronn, Mannheim, Mosbach, Pforzheim, Philippsburg, Rastatt, Schwetzingen, Sinsheim, Tauberbischofsheim, Weinheim, Wertheim und Wiesloch,
  • für Entscheidungen nach dem Personenstandsgesetz für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • in Grundbuchsachen für die Bezirke der Landgerichte Mannheim und Heidelberg mit Ausnahme des Bezirks des Amtsgerichts Sinsheim.

  

Sachliche Zuständigkeit

Sachlich ist das Amtsgericht Mannheim zuständig vor allem für Zivil-, Familien-, Nachlass-, Straf-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Registersachen sowie für Betreuungen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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