Suchfunktion

Das Amtsgericht Mannheim führt eine Bußgeldliste, in die gemeinnützige Vereine und Institutionen aufgenommen werden, die ihren Sitz und Wirkungskreis im Landgerichtsbezirk Mannheim haben.

Alle anderen Vereine und Institutionen werden in der Bußgeldliste des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Hoffstr. 10, 76133 Karlsruhe, geführt.

Die Bußgeldliste des Oberlandesgericht Karlsruhe ist überregional und wird den Landgerichten, Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk zur Verfügung gestellt.

Alle in diesen beiden Listen geführten Vereine und Institutionen, aber auch dort nicht registrierte gemeinnützige Vereine und Institutionen, können von den Richterinnen und Richtern bei der Zuweisung von Bußgeldern berücksichtigt werden.

Zur Aufnahme in die Bußgeldliste verwenden Sie bitte folgendes Formular:

 

 Bußgeldliste Antragsformular (PDF, 10.0 KB)

 



und fügen bitte einen Freistellungsbescheid bei.

An uns übersandtes Informationsmaterial wird bei den Strafrichtern in Umlauf gegeben.


 

 

 

Fußleiste