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Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Am Donnerstag, den 06.08.2026 und Donnerstag, den 13.08.2026 findet keine Rechtsberatung des Mannheimer Anwaltsvereins statt. Ab Donnerstag, den 20.08.2026 geht es dann wieder wie gewohnt weiter
HINWEIS zu Beratungshilfe
Bitte stellen Sie Ihren Beratungshilfeantrag schriftlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich ist.
Weitere Informationen: Merkblatt Beratungshilfe (27.0 KB)
Für die schriftliche Antragstellung finden Sie hier die aktuellen Formulare.
Vor der Antragstellung können Sie hier testen, ob Ihnen Beratungshilfe möglicherweise zusteht.
HINWEIS zur Rechtsantragstelle vor Ort
Für die Vereinbarung eines Termins zur Aufnahme eines Antrages vor Ort werden Sie über die Telefonnummer 0621 292-2373 weitervermittelt.
Durch die Angehörigen des Amtsgerichts erfolgt keine Rechtsberatung!
HINWEIS zur digitalen Rechtsantragstelle
Es gibt auch die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen. Dabei können Sie Schritt für Schritt, durch Fragen
unterstützt, Ihren Antrag ausfüllen.
Die digitale Antragstellung enthält verständliche Erläuterungen und weitere Informationen.
Folgende Formulare können Sie digital ausfüllen:
- Antrag auf Beratungshilfe
- Prozesskostenhilfe "Erklärung über die persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse"
HINWEIS zur kostenlosen Rechtsberatung durch den Rechtsanwaltsverein
Der Rechtsanwaltsverein bietet wöchentlich, jeden Donnerstag, eine kostenlose Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen an.
Die Beratung findet zwischen 13:00 Uhr und 16:30 Uhr statt.
Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer das Haus spätestens um 16:30 Uhr verlassen müssen, unabhängig davon, ob sie bereits eine Beratung erhalten haben oder nicht.
Um das Angebot wahrzunehmen, müssen Sie sich persönlich bei der Infothek des Amtsgerichts Mannheim anmelden. Die Anmeldung ist ab 12:00 Uhr möglich, indem Sie sich in die dort ausliegende Terminliste eintragen. Während der Wartezeit bitten wir Sie, das Gebäude des Amtsgerichts zu verlassen.
