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Ausschlagung der Erbschaft

1. Was ist eine Ausschlagung?

  • "Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen." § 1942 BGB

  • meint die Ablehnung des Erbes

2. Wie schlage ich die Erbschaft aus?

  • durch Erklärung der Ausschlagung in öffentlich beglaubigter Form bei einem deutschen Notar Ihrer Wahl oder

  • zur Niederschrift des für den Erbfall örtlich zuständigen Nachlassgerichts oder

  • bei dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzgericht) oder

  • in Baden-Württemberg: zur Niederschrift des Ratschreibers oder

  • in Rheinland-Pfalz: zur Niederschrift der Kommunalbehörde oder

  • in Hessen: zur Niederschrift des Ortsgerichtsvorstehers

  • im Ausland: zur Niederschrift der konsularischen Vertretung von Deutschland

3. Wie vereinbare ich einen Termin beim Nachlassgericht?

  • Die Ausschlagung kann jeweils von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 10:30 Uhr beim Nachlassgericht Mannheim ohne vorherige Terminvereinbarung erklärt werden. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

    Bringen Sie bitte Ihren gültigen Ausweis mit und melden sich beim Nachlassgericht Mannheim.

    Beachten Sie, dass das Nachlassgericht Mannheim zuständig sein muss (letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers oder Wohnsitzgericht des Ausschlagenden). 

4. Welche Fristen muss ich beachten?

  • die Frist beträgt 6 Wochen; bei Auslandsaufenthalt des potentiellen Erben oder des Erblassers 6 Monate

  • Fristbeginn: 

    • Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt hat

    • nicht vor Bekanntgabe der Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags durch das Gericht

  • bei Ablauf der Ausschlagungsfrist ist eine Anfechtung möglich

5. Welche Besonderheiten gibt es?

  • Erbe ist minderjährig oder geschäftsunfähig: Ausschlagung erfolgt durch gesetzlichen Vertreter, z.B durch Elternteile, Vormund, Betreuer

  • in manchen Fällen ist eine familiengerichtliche oder betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich

6. Was kostet die Ausschlagung?

  • die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses

  • für einen überschuldeten Nachlass fällt eine Gebühr in Höhe von 30,- € an

  • die Kostenrechnung erhalten Sie per Post, d.h. Sie müssen die Kosten nicht vor Ort bezahlen

  • Merkblatt Ausschlagung

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