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Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt -
Informationen für das rechtssuchende Publikum
Öffnungszeiten / Infothek:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag | 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr sowie |
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr | |
Freitag: | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Kontaktdaten:
Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt -
Voltastraße 9, 68199 Mannheim
E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Telefon: 0621 292-1363 bzw. 0621 292-1456
Fax: 0621 292-1307
Terminvereinbarungen unter: 0621 292-1385 oder per E-Mail
In Grundbuchangelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache grundsätzlich nicht erforderlich.
Grundbuchabschriften/-ausdrucke sind schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder direkt auf der Homepage des Amtsgerichts Mannheim online zu beantragen. Den Vordruck finden Sie hier
Wir sind bemüht, Ihnen die Ausdrucke zeitnah zuzusenden. Zumeist haben Notare und Banken einen eigenen Online-Zugang zur Grundbuchdatenzentrale. Bitte sprechen Sie diese vor Antragstellung an, ob unter dem Gesichtspunkt des möglichen Datenabrufs ein Ausdruck überhaupt erforderlich ist.
Zur Abgabe von rangwahrenden Anträgen (hierzu gehören nicht Löschungsanträge, Anträge auf Grundbuchberichtigung und sonstige Schreiben) bzw. von Grundpfandbriefen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0621 292-1385 bzw. -1397.
Alle übrigen Angelegenheiten, die nicht zwingend einer persönlichen Vorsprache bedürfen, klären Sie mit den Mitarbeitern des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Mannheim bitte schriftlich oder telefonisch. Schriftliche Mitteilungen übersenden Sie bitte per Post oder geben diese in den Briefkasten neben dem Haupteingang (Toreinfahrt).
Kurierdienste und Postboten melden sich vor Ort unter 0621 292-1385 bzw. -1397.
Online-Beantragung eines Grundbuchausdrucks
Antrag zur Erteilung eines Grundbuchausdrucks
Grundbuchausdrucke sind auch bei den Grundbucheinsichtsstellen der Gemeinden erhältlich.
Eine Liste der Grundbucheinsichtsstellen in unserem Bezirk finden Sie hier
Eine Auflistung der bereits übergegangenen Zuständigkeiten finden Sie hier.