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Die Strafabteilungen befinden sich im Hauptgebäude, Schloss Westflügel, Bismarckstr. 14, 68159 Mannheim.
Beim Amtsgericht Mannheim gibt es folgende Abteilungen in Strafsachen:
Abteilungen für
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Schöffengerichtssachen
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Jugendschöffengerichtsachen
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Jugendsachen
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Strafsachen
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Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren (insbesondere Haftsachen)
Daneben besteht beim Amtsgericht Mannheim eine eigene Haft-und Ermittlungsrichterabteilung.
Diese ist zuständig für richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren und Haftentscheidungen bis zur Anklageerhebung.
Danach geht die Zuständigkeit auf das mit dem weiteren Verfahren befasste Gericht über.
Die am meisten einschneidende Maßnahme für den/die Beschuldigte und seine/ihre Familie ist die Anordnung von Untersuchungshaft.
Dies wird in der Regel in der JVA Mannheim für Männer und in der JVA Schwäbisch Gmünd für Frauen vollzogen.
Eine Kontaktaufnahme mit den Inhaftierten ist durch Briefwechsel und Besuche möglich.
Für Besuche einer inhaftierten Person benötigt man eine Besuchserlaubnis. Diese wird bis zur Anklageerhebung vom zuständigen Haftrichter oder - wenn der/die Beschuldigte eine Übertragung der diesbezüglichen Zuständigkeit zugestimmt hat - vom sachbearbeitenden Staatsanwalt erteilt. Nach Anklageerhebung geht diese Zuständigkeit in jedem Fall auf das mit dem weiteren Verfahren betraute Gericht über.
Einzelheiten wie Häufigkeit und Dauer der Besuche können bei der jeweiligen Haftanstalt in Erfahrung gebracht werden.
E-Mail: straf@agmannheim.justiz.bwl.de
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über das Verfahren in Straf- und Bußgeldsachen sowie die Aufgaben
der wichtigsten Verfahrensbeteiligten:
Aufgaben und Verfahren in
Bußgeldsachen
Aufgaben und Verfahren in Strafsachen
Angeklagter
Bitte lesen Sie zunächst die Ihnen zugegangenen Formulare und die auf der hiesigen Homepage
enthaltenen Informationen sorgfältig durch, da auf diese Weise viele Fragen bereits beantwortet werden. Häufig
gestellte Fragen (FAQ)
Bitte lesen Sie zunächst die Ihnen
zugegangenen Formulare und die auf der hiesigen Homepage enthaltenen Informationen sorgfältig durch, da auf diese Weise viele Fragen
bereits beantwortet werden. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Siehe auch: Service - Formulare
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so können Sie mit der jeweiligen Geschäftsstelle in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr - montags bis donnerstags - und von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr - freitags - Kontakt aufnehmen. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie auf der Zeugenladung.
Sofern Sie als Zeuge gleichzeitig Geschädigter in
einem Strafverfahren sind, sollten Sie zunächst sehr sorgfältig die Ihrer Zeugenladung beigefügten Merkblätter
durchlesen, da hier bereits weitgehend viele Fragen beantwortet werden.
Siehe auch: Service - Formulare
Sachverständiger
Schöffen
Staatsanwaltschaft
Soziale Dienste für den Angeklagten
(Gerichthilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Resozialisierung)