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Amtsgericht Mannheim -Registergericht-



Das Registergericht befindet sich im Nebengebäude L2, 11-13, 68159 Mannheim.
Postanschrift: Amtsgericht Mannheim, Postfach, 68149 Mannheim.

Das Gebäude des Registergerichts ist nicht öffentlich zugänglich.
Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder Vereinbarung per E-Mail möglich. Die Akteneinsicht oder die Abholung beantragter Unterlagen ist vorab schriftlich/per E-Mail abzuklären.

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Sie erreichen uns
montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 - telefonisch unter der Durchwahl

 Tel.-Nr. 0621 / 292 - 2226

 - per E-Mail erreichen Sie uns wie folgt:

register@AGMannheim.justiz.bwl.de



Registerauskünfte sowie unbeglaubigte Registerauszüge können jederzeit kostenlos über www.handelsregister.de abgerufen werden.
Über dieses Portal ist auch eine Einsichtnahme in alle zum Handelsregister elektronisch eingereichten Dokumente kostenlos möglich.
Alle dort nicht hinterlegten Dokumente sind postalisch, per E-Mail oder per Fax unter 0621 / 292 – 2810 (mindestens einen Arbeitstag zuvor) zu beantragen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Registergericht keine allgemeine Rechtsberatung vornehmen darf. Für Fragen zu dem allgemeinen Ablauf eines Eintragungsverfahrens, wenden Sie sich daher bitte an eine zur Rechtsberatung befugte Person (Notar, Rechtsanwalt) oder an die zuständige IHK. 
Für Anmeldungen zum Handelsregister/Vereinsregister kontaktieren Sie bitte einen Notar Ihrer Wahl, da die Anmeldungen grundsätzlich in notarieller Form und elektronisch einzureichen sind. 

Allgemeine Fragen zum Vereinsregister haben wir hier beantwortet. Weitere Merkblätter und Formulierungshilfen zur Antragstellung finden Sie in der nebenstehenden Spalte.



Hinweis zur Führung des Gesellschaftsregisters (ab 01.01.2024):

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft – damit einher geht die Führung des neuen Gesellschaftsregisters. Die Zuständigkeit für die Führung des Gesellschaftsregisters liegt in Baden-Württemberg bei den vier zentralen Registergerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Das Register wird elektronisch geführt und steht ab dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung.



Übergang der Zuständigkeit zur Führung des Schiffregisters auf das Amtsgericht Hamburg ab 01.11.2023:

Aufgrund des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters vom 23. Mai 2023 ist die Zuständigkeit zur Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters mit Wirkung zum 01.11.2023 auf das Amtsgericht Hamburg übergangen. Anfragen und Unterlagen senden Sie bitte direkt an das Amtsgericht Hamburg, Abt. 82 (Schiffsregister), Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg.



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