Suchfunktion
Das Registergericht befindet sich im Nebengebäude L2, 11-13, 68159 Mannheim.
Postanschrift: Amtsgericht Mannheim, Postfach, 68149 Mannheim.
Viele Informationen über einzelne Rechtsträger können auch jederzeit unter www.handelsregister.de abgerufen werden.
Aktueller Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage bzgl. des Corona-Virus (COVID-19) ist das Registergericht bis auf Weiteres geschlossen.
Sie erreichen uns
montags bis donnerstag
9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
- telefonisch unter den Durchwahlen
Tel.-Nr. 0621 / 292 - 2226, - 2236, - 2239 - 2247, oder - 2262
- per E-Mail erreichen Sie uns wie folgt:
register@agmannheim.justiz.bwl.de
Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder Vereinbarung per E-Mail möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Präsidentin des Amtsgerichts
Information an die Notare zum Notbetrieb bei dem Registergericht Mannheim
Achtung:
Das Registergericht weist darauf hin, dass es aufgrund der Geschäftsbelastung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Bitte reichen Sie Anmeldungen, insbesondere solche, deren Eintragung zu oder vor bestimmten Stichtagen eingetragen werden sollen, frühzeitig ein.
Warnhinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuell im Verfahren entstehende Kosten des Registergerichts ausschließlich durch
die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt werden. Bitte verwechseln Sie Angebote Dritter in Rechnungsform nicht mit
der Abrechnung von Gerichtskosten.
eMail für Auskünfte: register@agmannheim.justiz.bwl.de
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr unter der Nummer
Fax:
Wichtige Hinweise:
Registerauszüge, Kopien von Gesellschaftsverträgen/Satzungen und Einsicht in Akten werden nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Dieser kann per Fax oder eMail gestellt werden.
Um unnötige Wartezeiten zu verhindern kündigen Sie bitte eine Akteneinsicht oder die Abholung von bestellten Auszügen/Unterlagen spätestens einen Arbeitstag vorher schriftlich an!
Zur persönlichen Akteneinsicht/Abholung von Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Infothek des Registergerichts (2.Obergeschoss).
Diese ist in der Zeit von
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
Montag bis Donnerstag 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
besetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweise für Registerauszüge
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Registergericht keine allgemeine Rechtsberatung vornehmen darf und daher nicht telefonisch über den allgemeinen Ablauf eines Eintragungsverfahrens Auskunft geben kann. Hierzu wenden Sie sich an die zuständige IHK oder einen Rechtsanwalt oder Notar Ihrer Wahl.
Für Anmeldungen aller Art wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl, da die Anmeldungen grundsätzlich in notarieller Form und elektronisch zu erfolgen haben. Weitere Hinweise entnehmen sie bitte hier Aufgaben und Verfahren
Zusätzliche Information für Vereine:
Alle Vereinsregister in Nordbaden sind seit dem 02.03.2015 dem Amtsgericht Mannheim zugewiesen.
Anmeldungen müssen direkt und in Papierform beim Amtsgericht Mannheim eingereicht werden. Die Möglichkeit Unterlagen elektronisch
zu übersenden besteht noch nicht! Jedoch besteht weiterhin die Pflicht die Anmeldungen in öffentlich beglaubigter Form (§ 77
BGB) einzureichen, daher ist zwingend die Vorsprache bei einem Notar (oder nur im badischen Landesteil bei einen Grundbuchratschreiber)
notwendig.
Viele allgemeine Fragen zum Vereinsregister haben wir hier beantwortet.
Bitte geben Sie auf allen Schreiben den Vereinsnamen, den Sitz und die Registernummer (VR) als Aktenzeichen an!
Vereine, die bereits vor der Zentralisierung eingetragen waren, erhalten eine sechsstellige Nummer, die sich aus einer Kennziffer
für das bisherige Amtsgericht und der alten Vereinsnummer zusammensetzt. Lücken werden mit „0“ aufgefüllt.
Beispiel: Bisher AG Heidelberg VR 111 neu AG Mannheim VR 330111
bisheriges Amtsgericht | Kennziffer |
Achern | 22 |
Adelsheim | 45 |
Baden-Baden | 20 |
Bretten | 24 |
Bruchsal | 23 |
Buchen (Odenwald) | 46 |
Bühl | 21 |
Ettlingen | 36 |
Gernsbach | 53 |
Heidelberg | 33 |
Karlsruhe | 10 |
Karlsruhe- Durlach | 12 |
Mannheim | 0 |
Maulbronn | 51 |
Mosbach | 44 |
Pforzheim | 50 |
Philippsburg | 25 |
Rastatt | 52 |
Schwetzingen | 42 |
Sinsheim | 34 |
Tauberbischofsheim | 56 |
Weinheim | 43 |
Wertheim | 57 |
Wiesloch | 35 |
Vereine die zum Zeitpunkt der Zentralisierung noch nicht in einem Register eingetragen waren, erhalten unabhängig
von ihrem Sitz eine VR Nummer ab 700000.
