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Das Amtsgericht Mannheim hat in seiner Funktion als Registergericht auf Antrag des Aufsichtsrats der SAP SE mit Beschluss vom 20.10.2021 die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus wichtigem Grund beschlossen.

Datum: 04.11.2021

Kurzbeschreibung: Abberufung eines SAP-Aufsichtsratsmitglieds



Das Amtsgericht Mannheim hat in seiner Funktion als Registergericht auf Antrag des Aufsichtsrats der SAP SE mit Beschluss vom 20.10.2021 die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus wichtigem Grund beschlossen.

Dem nunmehr abberufenen Aufsichtsratsmitglied wird vorgeworfen, in seiner vormaligen Funktion als Betriebsratsvorsitzender im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen einen seinerzeitigen Betriebsrats- und Aufsichtsratskollegen, E-Mails gelöscht, verschoben und inhaltlich manipuliert zu haben. Diese Vorwürfe wurden mittlerweile eingeräumt. Wenngleich er hierbei im Wesentlichen im Rahmen seiner Stellung als Betriebsratsvorsitzender gehandelt hat, kam das Gericht zu der Auffassung, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem nunmehr abberufenen Aufsichtsratsmitglied und den übrigen Mitgliedern nicht mehr möglich und mithin die Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats insgesamt erheblich beeinträchtigt ist.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.



Rechkemmer

Pressesprecher

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